Ich will wissen, wie sustainable GOLDENGNU ist

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist das Bewusstsein, die natürlichen Lebensgrundlagen wie sauberes Wasser und gesunde Luft zu bewahren und den Klimawandel so schnell und so weit wie möglich zu begrenzen. Sämtliches Handeln ist ganzheitlich auf diese Ziele auszurichten, um jetzige und nachfolgende Generationen vor Schaden zu schützen und ihnen eine lebenswerte Welt zu bieten bzw. zu hinterlassen.

Die Europäische Union hat sich mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens zur Verfolgung der darin vereinbarten Klimaziele und einer nachhaltigeren Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft verpflichtet. Durch harmonisierte Vorgaben im Finanzdienstleistungssektor sollen für Anleger:innen mehr Transparenz über die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken (darunter werden Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmer:innenbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung verstanden) und die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen geschaffen und vermehrt nachhaltige Investitionsziele erreicht werden. Insbesondere aufgrund der „Taxonomie-Verordnung“ (Verordnung über die Einrichtung eines Rechtsrahmens zur Förderung nachhaltiger Investitionen) und der „Offenlegungs-Verordnung“ (Verordnung über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/2341) müssen verschiedene Unternehmen des Finanzsektors belegen, wie nachhaltig ihre Angebote sind. Welche Ziele verfolgt das Produkt? Worin wird tatsächlich investiert? Wie lässt sich die Erfüllung des Nachhaltigkeitsversprechens messen? Sie müssen also Anleger:innen darüber informieren, inwieweit sie ökologische und soziale Kriterien und Standards der guten Unternehmensführung beachten.

Im Aktionsplan der Europäischen Kommission wurden folgende drei Ziele statuiert:

  •  die Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen umlenken, um ein nachhaltiges und   integratives Wachstum zu erreichen,
  •  finanzielle Risiken, die sich aus dem Klimawandel, der Ressourcenknappheit, der Umweltzerstörung und sozialen Problemen ergeben, bewältigen und
  •  Transparenz und Langfristigkeit in der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit fördern.
 

Die Offenlegungs-Verordnung schreibt zur Erreichung ihrer Ziele umfassende Offenlegungspflichten für Finanzmarktteilnehmer:innen und Finanzberater:innen vor:

  •  Finanzmarktteilnehmer:innen und Finanzberater:innen haben Informationen zu ihren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen bzw. Beratungstätigkeiten zu veröffentlichen.
  •  Finanzmarktteilnehmer:innen und Finanzberater:innen haben zu veröffentlichen, ob und wie sie nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (bei der Beratung) berücksichtigen.
  •  Finanzmarktteilnehmer:innen und Finanzberater:innen haben im Rahmen ihrer Vergütungspolitik anzugeben, inwiefern die Vergütungspolitik mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang steht, und haben diese Informationen zu veröffentlichen.
  •  Finanzmarktteilnehmer:innen und Finanzberater:innen haben in vorvertraglichen Informationen Erläuterungen zu folgenden Aspekten anzugeben: der Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungen bzw. bei ihrer Beratung einbezogen werden, und den Ergebnissen der Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Finanzprodukte, die sie zur Verfügung stellen bzw. die von ihnen beraten werden.
 

GOLDENGNU befürwortet das Bemühen der Europäischen Union um mehr Transparenz in Fragen der Nachhaltigkeit.

Den drei klassischen Kriterien von Anlageprodukten – Rentabilität, Sicherheit und Liquidität – wird mit dem Thema Nachhaltigkeit nun ein
viertes Kriterium hinzugefügt. Nachhaltige Veranlagungen sollen nicht nur eine gute Performance vorweisen, sondern bringen den zusätzlichen Mehrwert, einen gesellschaftlichen Nutzen zu erfüllen.

Unter Nachhaltige Veranlagungen versteht man im Allgemeinen Investitionen, die verantwortliches, ethisches, soziales und ökologisches Handeln in den Vordergrund stellen. Bei der Auswahl des Anlageuniversums werden diese sogenannten ESG-Kriterien (steht für Environment/Umwelt, Social/Soziales und Governance/Unternehmensführung) in der Bewertung stark gewichtet. Unternehmen, die diesen Wertvorstellungen nicht entsprechen, werden vom Anlageprozess ausgeschlossen.

Es gilt spezifische Ausschlusskriterien zu entwickeln, um solche Unternehmen, die Nachhaltigkeitsrisiken aufgrund von Extremwetterereignissen oder dem Klimawandel überdurchschnittlich ausgesetzt sind, zu erkennen und ggf. aus den Portfolios zu entfernen. Dies geschieht in Zusammenarbeit der Produkthersteller:innen mit Ratingagenturen und Datenlieferant:innen und den jeweiligen Hersteller:innen der Finanzinstrumente.

Das Ziel ist es zukünftig eine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie zu verfolgen, in deren Rahmen die möglichen nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen so gut wie möglich berücksichtigt werden. Dabei werden so gut es geht denkbare Entwicklungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung einbezogen, die tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnten. Bei der Auswahl von nachhaltigen Versicherungsanlageprodukten werden nicht nur die zur Verfügung gestellten Informationen über das jeweilige Produkt überprüft, sondern auch, ob der/die Anbieter:in Nachhaltigkeitskriterien angemessen berücksichtigt. Im Rahmen der Vergütungspolitik werden die erhaltenen und gewährten Vergütungen (Honorare, Provisionen) analysiert und Vergütungen versucht zu forcieren, die geeignet sind, Nachhaltigkeitsfaktoren günstig zu beeinflussen und Vergütungen, die nicht mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang stehen, zu vermeiden, sofern dies möglich ist.

GOLDENGNU nimmt das Thema Nachhaltigkeit sehr ernst und wird diese ab 02.08.2022 geltenden rechtlichen Verpflichtungen (im Rahmen der Beratung über und Vermittlung von Finanzinstrumenten in enger Zusammenarbeit mit dem Haftungsdach FinanzAdmin Wertpapierdienstleistungen GmbH) erfüllen. Im Beratungsprozess wird GOLDENGNU im Zuge jeder Beratung und/oder Vermittlung erheben, ob bei den Finanzinstrumenten Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden sollen oder auch nicht. Wenn die Berücksichtigung nachhaltiger Finanzinstrumente gewünscht wird, so stehen eine Vielzahl von Finanzinstrumenten mit unterschiedlicher Ausrichtung zur Verfügung:

Diese, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigenden Finanzinstrumente werden in 3 Kategorien (A, B und C) unterteilt:

Kategorie A: die in ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente investieren (gemäß Taxonomieverordnung).

Das bedeutet, dass die wirtschaftliche Tätigkeit ein solches Finanzinstrument zumindest einem Umweltziel dient und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leistet, die wirtschaftliche Tätigkeit nicht gleichzeitig zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer Umweltziele führt, die wirtschaftliche Tätigkeit unter Einhaltung des festgelegten Mindestschutzes ausgeübt wird (betrifft Menschen- und Arbeitnehmer:innenrechte, Leitsätze in der Unternehmensführung etc.), sowie dabei die entsprechenden technischen Vorgaben, die an Kennzahlen gemessen werden, eingehalten werden (z. B. Schwellenwerte für Emissionen oder CO2-Fußabdruck).

Darüber hinaus nennt die Taxonomieverordnung 6 Umweltziele, nämlich

  • den Klimaschutz
  • die Anpassung an den Klimawandel
  • die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • die Abfallvermeidung und Recycling, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • den Schutz und die Wiederherstellung der Artenvielfalt (Biodiversität) und der Ökosysteme


Kategorie B: die in nachhaltige Finanzinstrumente investieren (gemäß Offenlegungsverordnung).

Innerhalb der Kategorie B, also bei Finanzinstrumenten gemäß Offenlegungsverordnung ist zu unterscheiden in Produkte gemäß

  • Art 8 (auch „hellgrün“ genannt) und
  • Art 9 (auch „dunkelgrün“ genannt).

Bei Produkten gemäß Art 8 werden diese ökologischen und sozialen Kriterien berücksichtigt und bei Art 9 wird in Firmen investiert, die explizit diese Nachhaltig-keitsziele verfolgen. Diese Nachhaltigkeitsaspekte können bei einem einzelnen Finanzinstrument aber auch bezogen auf das gesamte Portfolio berücksichtigt werden. Hierzu ist aber zu bedenken, dass kein Finanzinstrument zu 100% den Erfordernissen der Art 8 oder Art 9 entsprechen, sondern nur zu einem gewissen Mindestprozentsatz.

Kategorie C: die in nachhaltige Finanzinstrumente investieren, die nicht den Kategorien A und B entsprechen, die aber verschiedene, wesentliche nachteilige Auswirkungen (PAI) auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmer:innenbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung) berücksichtigen.

Bei den Kategorien A und B frage ich als Investor: Wie hoch soll der Mindestanteil an nachhaltingen Investitionen sein?

Bei der Kategorie C frage ich als Investor: Anhand von welchen PAIs soll die Berücksichtigung nachgewiesen werden? Welche negativen Bereiche will ich bewußt nicht haben?

Da GOLDENGNU bei den Kennzeichnungen ausschließlich auf die Angaben der Produkthersteller:innen und externer Softwarelieferant:innen angewiesen ist, ist es GOLDENGNU selbst nicht möglich, diese Angaben aufgrund eigener Recherchen zu überprüfen. Diese Nachhaltigkeitsaspekte kann bei einem einzelnen Finanzinstrument aber auch bezogen auf das gesamte Portfolio berücksichtigt werden. Im Zuge der Beratung berücksichtigt GOLDENGNU diese Präferenzen grundsätzlich bezogen auf das gesamte Portfolio. Es ist daher möglich bei einem einzelnen Finanzinstrument in den Kat. A und B zum Beispiel jeweils einen prozentuellen Mindestanteil zu wünschen, bei einer Berücksichtigung des Gesamtportfolios wird jedoch nur eine geringere prozentuelle Gewichtung möglich sein.  Bei den Finanzinstrumenten gemäß der Kat. C erfolgt eine Berücksichtigung nicht in prozentuellen Mindestwerten, sondern nur, ob ein Finanzinstrument diese Ziele berücksichtigt oder nicht.

Wenn ich keine Nachhaltigkeitspräferenzen nenne, stuft mich GOLDENGNU als „nachhaltigkeitsneutral” ein. Das heißt, dass GOLDENGNU in die Eignungsbeurteilung bzw. in die Auswahl jener Finanzinstrumente, die GOLDENGNU gegebenenfalls empfiehlt, meine sonstigen Anlagepräferenzen (z. B. Risikotoleranz, Erfahrungen und Kenntnisse, Vermögensverhältnisse) einbezieht. Die Nachhaltigkeit ist dann allerdings kein Auswahl- bzw. Ausschlusskriterium.